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Das Grabnutzungsrecht beschreibt allgemein das Nutzungsrecht an einer Grabstelle. Es handelt sich in der Regel um ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis, welches sowohl auf kommunalen als auch auf kirchlichen Friedhöfen greift. Im Allgemeinen wird das Grabnutzungsrecht über das kommunale Bestattungsrecht und die Friedhofsgesetze geregelt. Meist ist das Nutzungsrecht einer Grabstätte zeitlich begrenzt, sodass nach dem Erlöschen des Grabnutzungsrechtes eine Einebnung der Grabstelle vorgesehen ist. Über die Modalitäten des bestehenden Nutzungsrechtes an einer Grabstelle sowie die Nutzungsdauer und Nutzungsverlängerung kann man sich bei der zuständigen Friedhofsverwaltung informieren.