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Der Leichenschauschein, auch als L-Schein oder Totenschein bekannt, stellt eine öffentliche Urkunde dar, die Informationen zu den persönlichen Daten des Verstorbenen sowie zu den Umständen des Todesfalls beinhaltet. Normalerweise wird der Leichenschauschein von dem Arzt ausgestellt, der die Untersuchung des Verstorbenen vornimmt und im Rahmen der Leichenschau die Todesursache feststellt. Insofern ist normalerweise nicht das Friedhofsamt oder das Amt für Bestattungswesen für das Ausstellen des L-Scheins verantwortlich.