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Das Tiefbauamt unterscheidet sich dadurch vom Hochbauamt, dass sich diese Behörde regelmäßig mit Bauprojekten befasst, welche unter oder an der Erdoberfläche liegen. Bei größeren Baumaßnahmen kann es unter Umständen notwendig sein, sich als Bauherr mit beiden Ämtern vor Baubeginn bezüglich entsprechender Genehmigungen zu verständigen. Darüber hinaus ist das Tiefbauamt oft für Brückenbauten zuständig, aber vielerorts nimmt auch das Hochbauamt diese Aufgaben wahr.