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Denkmalpflegeamt - Häufige Fragen

Wer stellt den Denkmalwert eines Gebäudes fest?

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Die Denkmalpflegebehörden befassen sich nicht nur mit dem Schutz und der Pflege von Denkmälern. Auch deren Erforschung und Erfassung zählt zu den regelmäßigen Aufgaben der Denkmalpflegeinstitutionen. Dementsprechend stellen normalerweise die fachkundigen Mitarbeiter der unteren Denkmalbehörden den Wert eines Denkmals fest. Mitunter sind auch die oberen Denkmalschutzbehörden mit der Feststellung des Denkmalwertes betraut. Sobald ein Gebäude als Denkmal einzuordnen ist, wird es im Rahmen der allgemeinen Denkmalsinventarisation in Datenbanken bzw. Denkmallisten aufgeführt. Vielerorts werden entsprechende Denkmallisten online durch die Denkmalpflegebehörden zur Verfügung gestellt.

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