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Die Denkmalplakette dient der Beschilderung eines Denkmals. Hierbei kann es sich um ein Bau- oder Kunstdenkmal handeln, auch Denkmalbereiche oder Bodendenkmale können mittels Denkmalplakette gekennzeichnet werden. Im Allgemeinen sind Denkmalsbesitzer dazu angehalten, die Beschilderung des Denkmals an einer gut sichtbaren, öffentlich zugänglichen Stelle anzubringen. Beispielsweise kann die Denkmalplakette an einem Baudenkmal an einer Fassadenecke zur Straßenfront Anordnung finden. Genaue Richtlinien zum Anbringen der Denkmalplakette können bundeslandspezifisch festgelegt sein, sodass man sich beim Erhalt der Denkmalplakette bei der Denkmalbehörde informieren kann.