 | Kann man als Denkmaleigentümer vom Denkmalpflegeamt eine Steuerbescheinigung erhalten?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Denkmaleigentümern stehen im Allgemeinen für denkmalpflegerische Wiederherstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen steuerliche Vorteile zu. Die genaue Höhe dieser Vorzüge ist normalerweise abhängig vom Umfang der Restaurierungs- oder Baumaßnahme am denkmalgeschützten Gebäude/ Ensemble. Eine entsprechende Steuerbescheinigung kann man in der Regel von der zuständigen Denkmalpflegebehörde erhalten, wobei über steuerliche Vergünstigungen letztlich das Finanzamt zu entscheiden hat. Inhalt der denkmalpflegerischen Steuerbescheinigung sind meist Angaben zum Denkmalsbestand, über die denkmalpflegerisch orientierten Maßnahmen sowie die Erhaltung der schützenswerten Bausubstanz. Nähere Informationen kann die Denkmalbehörde erteilen.