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Eichamt - Häufige Fragen

Müssen bei loser Ware ebenfalls bestimmte Füllmengen bzw. Gewichtsmengen eingehalten werden?

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Ähnlich wie Fertigpackungen unterliegt auch lose Ware beim Verkauf gewissen Vorschriften. Grundsätzlich sind die Gewichtswerte hier als Nettowerte anzugeben, was bedeutet, dass der Kunde nicht für das Gewicht des jeweils verwendeten Materials zur Verpackung der Ware bezahlen darf. Es gibt gewisse Toleranzgrenzen beim Mitwiegen von Verpackungen (vor allem bei Fleisch, Wurst, Käse oder Feinkostartikeln), der Verkäufer darf aber festgelegte Grenzen nicht überschreiten. Als Kunde kann man beim Verkauf der Ware darauf achten, dass beim Wiegen die Verpackung nicht mitgerechnet wird.  

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