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Im Allgemeinen sind alle Waagen, welche im offenen Verkauf verwendet werden, zu eichen. Dementsprechend dürfen im Supermarkt normalerweise nur solche Waagen verwendet werden, die über eine gültige Eichung verfügen. Die erste Eichung erfolgt regelmäßig durch den Hersteller - das Gerät trägt dann eine entsprechende Kennzeichnung. Die Eichung behält eine allgemeine Gültigkeit von zwei Jahren. Dann sind Nacheichungen notwendig. Die Eichung kann aber auch früher ihre Gültigkeit verlieren, wenn beispielsweise Eingriffe am Gerät stattfinden oder offensichtliche Fehlfunktionen vorliegen.