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Für das Prüfen von Waren und Erzeugnissen, die abgepackt und verschlossen dem Kunden zum Kauf angeboten werden, ist in der Regel das Eichamt bzw. die Eichbehörde zuständig. Es gibt eine Reihe von Verordnungen und Vorschriften, die zum Beispiel die Füllmengenkennzeichnung, die Herstellerkennzeichnung oder die maximal zulässige Abweichung von der angegebenen Füllmenge bei Fertigpackungen regeln. Damit diese Vorgaben korrekt eingehalten werden, führen die zuständigen Behörden regelmäßige Kontrollen (Überwachung und Eichung der betreffenden Messgeräte) durch.