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Wenn man als Gast in ein Restaurant geht und ein Bier, einen Wein oder ein alkoholfreies Getränk im Glas bestellt, so erhält man ein Ausschankgefäß mit einer konkreten Füllhöhe. Diese Füllhöhe sollte sich am so genannten Füllstrich orientieren, der – neben der Herstellerkennzeichnung, einem Zahlenwert und einer Maßeinheit – für den Kunden eine wichtige Orientierungshilfe darstellt. Beanstandungen im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Füllhöhe haben allerdings regelmäßig nicht beim Eichamt, sondern beim jeweiligen Bedienungspersonal zu erfolgen. Die Eichbehörde wird hingegen dann tätig, wenn nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Ausschankgefäße verwendet werden.