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Mit dieser Bezeichnung ist eigentlich der so genannte Füllstrich auf Ausschankgetränken gemeint. Dieser gibt insbesondere bei Biergläsern, Schnapsgläsern, Weingläsern, Säften oder alkoholfreien Erfrischungsgetränken eine Kennzeichnung der Füllhöhe vor. Daneben müssen Schankgefäße einen Zahlenwert, eine konkrete Maßeinheit sowie eine Herstellernennung aufweisen. Werden nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Gefäße/ Ausschankmaße verwendet, kann man sich an die zuständige Eichbehörde bzw. das zuständige Eichamt wenden. Im Übrigen sind diese Behörden nicht für die Genauigkeit der Füllstriche verantwortlich – dies liegt in den Händen der jeweiligen Hersteller.