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Die Eichbehörden der einzelnen Bundesländer sind in Deutschland mit dem Vollzug des Eichrechts betraut. Insofern sind die Eichämter der jeweiligen Landesbehörden für Aufgaben rund um das gesetzliche Messwesen zuständig. In der Regel sind den Landeseichämtern mehrere Eichbehörden untergeordnet. Allgemein unterstehen die Eichbehörden in Deutschland allerdings dem Wirtschaftsministerium und orientieren sich an den Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Bereits im Jahr 1912 wurde das gesetzliche Messwesen sowie dessen Zuständigkeit durch Eichbehörden verstaatlicht. In der ehemaligen DDR waren dann die Eichdirektionen der hiesigen Bezirke für die Überwachung des Eichrechts zuständig.