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Forststraßen oder Waldwege sind in erster Linie nicht öffentliche Straßen. Sie sind vor allem für den Verkehr von forstwirtschaftlichen Fuhrwerken oder Kraftfahrzeugen gedacht. Vorrangig für die Waldpflege und den Holzeinschlag werden Forststraßen bzw. Waldwege genutzt. Oftmals sind die Forststraßen mit Schranken abgesperrt und durch Fahrverbotsschilder gekennzeichnet, sodass die Nutzung von Forststraßen mit privaten Kraftfahrzeugen untersagt wird. Man kann Forststraßen demnach normalerweise privat nur nicht-motorisiert nutzen. Vielerorts ist es erlaubt, die Forststraßen als Fußgänger oder Radfahrer zu Erholungszwecken zu betreten.