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Absperrungen im Wald können aus wichtigen, meist Schutzgründen vorgenommen werden. Unter anderem können Forstschutz, der Schutz der Waldbesucher oder die Vermeidung von großen Schäden Anlass zum eingeschränkten Betrete des Waldes geben. Ob die Sperrung des Waldes genehmigungspflichtig ist, hängt von den jeweiligen Landeswaldgesetzen ab. Mitunter sind für kurzzeitige Sperrungen von Waldgebieten keine behördlichen Genehmigungen notwendig. Normalerweise ist jedoch eine Absperrung grundsätzlich der zuständigen Forstbehörde anzuzeigen. Es ist anzuraten, hinsichtlich einer entsprechenden Waldsperrung das Forstamt zu informieren und gleichzeitig nach einer Genehmigung zu fragen.