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Stadtkasse - Häufige Fragen

Was ist eine Vollstreckungsbehörde?

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Die Vollstreckungsbehörde ist im Allgemeinen mit der Beitreibung von Außenständen der Verwaltung (z. B. Gemeinde, Stadt, Landkreis) betraut. Während bei privatrechtlichen Forderungen meist ein Vollstreckungsgericht oder Gerichtsvollzieher hinzugezogen wird, wird bei ausstehenden Forderungen von einer Verwaltung regelmäßig die Vollstreckungsbehörde tätig. Sollten die Außenstände von Seiten einer Gemeinde- oder Stadtverwaltung bestehen, dann wird normalerweise die Stadt- oder Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde tätig. Bevor jedoch ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird, müssen normalerweise zuvor eine normale Zahlungsaufforderung sowie ein Mahnverfahren einhergegangen sein. Man kann sich zur genauen Tätigkeit der Kassenverwaltung als Vollstreckungsbehörde in der Regel bei der Finanzverwaltung des Ortes erkundigen.

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Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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