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Die Vollstreckungsbehörde ist im Allgemeinen mit der Beitreibung von Außenständen der Verwaltung (z. B. Gemeinde, Stadt, Landkreis) betraut. Während bei privatrechtlichen Forderungen meist ein Vollstreckungsgericht oder Gerichtsvollzieher hinzugezogen wird, wird bei ausstehenden Forderungen von einer Verwaltung regelmäßig die Vollstreckungsbehörde tätig. Sollten die Außenstände von Seiten einer Gemeinde- oder Stadtverwaltung bestehen, dann wird normalerweise die Stadt- oder Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde tätig. Bevor jedoch ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird, müssen normalerweise zuvor eine normale Zahlungsaufforderung sowie ein Mahnverfahren einhergegangen sein. Man kann sich zur genauen Tätigkeit der Kassenverwaltung als Vollstreckungsbehörde in der Regel bei der Finanzverwaltung des Ortes erkundigen.