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Wenn man die Forderungen der städtischen Kassenverwaltung gern mittels Lastschriftverfahren begleichen möchte, dann kann normalerweise der Stadt- oder Gemeindekasse eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilt werden. Regelmäßig stellen die Kommunalverwaltungen ein diesbezügliches Formular zum Download auf ihren Webauftritten zur Verfügung. Doch auch ohne einen Internetzugang und Drucker sollte den Bürgern die Möglichkeit zur Einzugsermächtigung gegeben werden. Daher kann man sich in der Regel ein Antragsformular auch persönlich bei der Kassenverwaltung aushändigen lassen.