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Für regelmäßig anfallende Kosten und Gebühren gibt es für den Bürger normalerweise die Möglichkeit, der zuständigen Kassen- oder Steuerverwaltung des Ortes eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Insbesondere für die Entrichtung der alljährlichen Grundsteuer bietet sich eine solche Einzugsermächtigung für die Kommunalverwaltung an. Die Möglichkeiten zur Erteilung der entsprechenden Einzugsermächtigung variieren regional. Oftmals kann man sich ein entsprechendes Formular auf der Website der Ortsverwaltung herunterladen, mitunter gibt es spezielle Kontaktformulare. Man kann sich auch allgemein bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindekasse über die gängigen Modalitäten bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung informieren.