 | Welche Gebühren fallen bei der Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung an?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vielerorts bei der zuständigen Kassenverwaltung des Ortes zu beantragen. Beispielsweise im Rahmen der Erteilung öffentlicher Aufträge kann eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung gefordert werden. Da die Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung im Allgemeinen mit einem Aufwand durch die Kassenbehörde verbunden ist, werden im Rahmen der Antragstellung regelmäßig Gebühren erhoben. Vielerorts sind die Gebühren bei etwa 15 bis 20 Euro anzusetzen, wobei regionale Unterschiede natürlich möglich sind. Es empfiehlt sich, bei Informationsbedarf zur Gebührenerhebung und zu den allgemeinen Antragsmodalitäten die Stadt- oder Gemeindekasse zu kontaktieren.