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Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt im Allgemeinen eine befristete Erklärung von Seiten der Ortsverwaltung dar. In der Regel wird diese Bescheinigung von der Stadtkasse, mitunter auch von der Kämmerei ausgestellt. Im Wesentlichen soll die Unbedenklichkeitsbescheinigung Aufschluss darüber geben, dass für die antragstellende Person keine Abgaben- oder Steuerrückstände gegenüber der Kommune bestehen. Meist wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen verwendet. Grundsätzlich ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen. Nähere Informationen zur Antragstellung kann die zuständige Kassenverwaltung oder kommunale Finanzverwaltung geben.