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Der allgemeine Begriff der Grundbesitzabgaben umfasst verschiedene Gebühren und Steuern, welche man regelmäßig als Eigentümer eines Grundstücks zu entrichten hat. Normalerweise werden Abfallgebühren, Grundsteuern, Abwassergebühren oder auch Straßenreinigungskosten zu den gängigen Grundbesitzabgaben gezählt. Regional kann natürlich die Art und Höhe der Grundbesitzabgaben variieren. Die Verwaltung dieser Abgaben obliegt im Allgemeinen der kommunalen Finanzverwaltung. Diese regelt meist den Zahlungsverkehr der Abgaben über das Kassenamt (die Stadtkasse) und verwaltet die Abgabenerhebung in der Regel im Steueramt oder der Kämmerei.