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Stadtkasse - Häufige Fragen

Was versteht man unter Grundbesitzabgaben und welche Behörde ist hier zuständig?

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Der allgemeine Begriff der Grundbesitzabgaben umfasst verschiedene Gebühren und Steuern, welche man regelmäßig als Eigentümer eines Grundstücks zu entrichten hat. Normalerweise werden Abfallgebühren, Grundsteuern, Abwassergebühren oder auch Straßenreinigungskosten zu den gängigen Grundbesitzabgaben gezählt. Regional kann natürlich die Art und Höhe der Grundbesitzabgaben variieren. Die Verwaltung dieser Abgaben obliegt im Allgemeinen der kommunalen Finanzverwaltung. Diese regelt meist den Zahlungsverkehr der Abgaben über das Kassenamt (die Stadtkasse) und verwaltet die Abgabenerhebung in der Regel im Steueramt oder der Kämmerei.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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