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Stadtkasse - Häufige Fragen

Welche Behörde kümmert sich um die Mahnung rückständiger Forderungen?

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Allgemein ist die Kassenverwaltung des Ortes mit dem Mahnwesen betraut. Falls eine Zahlung der erhobenen Gebühren (z. B. Kommunalgebühren, Grundbesitzabgaben, Steuern) nicht fristgemäß vorgenommen wird, kann normalerweise ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Darum kümmert sich vielerorts die Gemeinde- oder Stadtkasse. Da die Kassenverwaltung im Allgemeinen mit dem Verbuchen von Einnahmen und Ausgaben der Ortsverwaltung betraut ist, ist sie regelmäßig auch für die Mahnungen rückständiger Forderungen verantwortlich. Man kann bei Fragen zur fristgemäßen Zahlung erhobener Forderungen normalerweise die Kassenverwaltung kontaktieren.

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Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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