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Der allgemeine Zahlungsverkehr der städtischen Finanzverwaltung ist normalerweise Hauptaufgabe der jeweiligen Stadtkasse. Im Rahmen dessen werden nicht nur die Zahlungsvorgänge buchhalterisch festgehalten und der Barzahlungsverkehr abgewickelt. Auch können bei nicht fristgemäßer Zahlung entsprechende Mahnverfahren eingeleitet werden. In solchen Fällen wird normalerweise eine Mahnung mit der möglichen Erhebung von Mahnungsgebühren an die zum Zahlen angehaltene Person geschickt. Letztlich kann die Stadtkasse auch als Vollstreckungsbehörde agieren. Man kann sich bei Unsicherheiten bezüglich vorgenommener Zahlungen und auch bei allgemeinen Fragen zum Zahlungsverkehr im Allgemeinen an die zuständige Stadtkasse wenden.