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Stadtkasse - Häufige Fragen

Was ist Inhalt der Gemeindekassenverordnung?

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Die Gemeindekassenverordnung besteht normalerweise auf Bundeslandebene, insofern hat jedes Bundesland eine eigene Gemeindekassenverordnung. Ausnahmen bilden lediglich Berlin, Bremen und Hamburg. Da die Gemeindekassenverordnung natürlich länderabhängig variieren können, kann an dieser Stelle nur allgemein der Inhalt beschrieben werden. In der Regel definiert die Gemeindekassenverordnung allgemein die Aufgaben der örtlichen Kassenverwaltungen, ebenso wie sie auf Zahlungsanordnungen und den allgemeinen Zahlungsverkehr eingeht. Darüber hinaus gibt es regelmäßig Festlegungen zur Verwaltung der Kassenmittel und Wertgegenstände sowie zum Rechnungswesen. Im Regelfall kann man sich neben den Internetquellen der Bundesländer auch bei den Gemeindekassen selbst zur bestehenden Gemeindekassenverordnung informieren.

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Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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