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Stadtkasse - Häufige Fragen

Arbeiten Gemeindekassen ausschließlich nach dem Doppik-Prinzip?

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Die doppelte Buchführung in Konten (kurz: Doppik) ist insbesondere im wirtschaftlichen Finanzwesen weit verbreitet. Auf kommunaler Ebene ist die Doppik teilweise als verbindlich in der Buchhaltung der Gemeindekassen anzusehen, was in direkter Abhängigkeit von den länderspezifischen Gemeindekassenverordnungen steht. Beispielsweise wird in Brandenburg die Doppik als maßgebliche Art der Buchführung angesehen, wohingegen andere Bundesländer die kameralistische Buchführung um einige Aspekte der Doppik erweitern. Solche Erweiterungen beziehen sich beispielsweise auf die Budgetierung. Man kann sich bei Fragen nach den buchhalterischen Richtlinien im jeweiligen Ort bei der zuständigen Gemeindekasse informieren.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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