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Die Forstwirtschaft wird im Allgemeinen als ein Teil der Volkswirtschaft angesehen, der sich mit dem planmäßigen Agieren des wirtschaftenden Menschen im Wald befasst. Insofern zählen zur Forstwirtschaft Aufgaben bzw. Bereiche wie der Erhalt der Wälder als Schutz- und Erholungsraum sowie die Rohstofferzeugung. Die Forstwirtschaft richtet sich nach den Bundes- und Landeswaldgesetzen. Dementsprechend sind Wälder nachhaltig und ordnungsgemäß zu bewirtschaften, sodass der Wald nicht nur in seiner Funktion als Rohstoffquelle bewirtschaftet wird. Daher ist im Rahmen von forstwirtschaftlichen Aktivitäten auf wirtschaftliche sowie auf ökologische Ansprüche zu achten.