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Grundsätzlich gibt der Grundsatz der Gewerbefreiheit – jedermann hat also die Möglichkeit, sich gewerblich zu betätigen. Bei einigen Branchen sind allerdings neben der notwendigen Anmeldung der selbständigen Tätigkeit bei den zuständigen Behörden (Gewerbeamt, Ordnungsbehörde) weitere Nachweise zu erbringen. Dies kann sich zum Beispiel auf die fachlichen Kenntnisse des Gewerbetreibenden oder dessen persönliche Eignung zur Ausübung der Tätigkeit beziehen. Für das Betreiben einer Fahrschule ist in jedem Fall die Fahrschulerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz zu erbringen.