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Grundsätzlich gilt in den meisten Bundesländern noch die Regelung, dass der Wohnort auch zugleich über den Besuch der Grundschule bestimmt – es erfolgt hier gemäß der Aufteilung in Grundschulbezirke also automatisch eine Auswahl. In einigen Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, gibt es aber Bestreben bzw. bereits Änderungen, diese zwangsweise Zuteilung zugunsten einer freien Wahl durch die Eltern aufzugeben.