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Zur Erstellung eines Katasters, also der genauen und aktuellen Erfassung aller Grundstücke bzw. Flurstücke einer Land- oder Bebauungsfläche, werden vom zuständigen Katasteramt regelmäßige Messungen vorgenommen. Als Urvermessung bezeichnet man hierbei die erstmalige Erfassung aller Grundstücksgrenzen – was sozusagen die Grundlage des Katasters bildet. Wird ein Kataster hingegen aktualisiert, werden überwiegend Neuvermessungen vorgenommen.