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Bei der Errechnung der Höhe von Sozialleistungen sind natürlich auch die Kinder, welche in einem konkreten Haushalt leben, zu berücksichtigen. Wichtig dabei ist einerseits, wie viele Kinder dort wohnhaft sind, und andererseits, welches Alter die Kinder haben. Beispielsweise macht es einen Unterschied, ob man zwei Kinder im Alter von unter fünf Jahren im Haushalt zu betreuen hat, oder ob eines der Kinder erwachsen ist (über 18 Jahre) und im gleichen Haushalt lebt.