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Die Heimaufsicht bezeichnet eine Überwachung von Heimen, welche für ältere, pflegebedürftige und behinderte volljährige Menschen gedacht sind. Bei der Heimaufsicht geht es darum, dass die Anforderungen des Heimgesetzes (HeimG) erfüllt werden. In den meisten Orten Deutschlands stellt die Heimaufsicht einen wichtigen Bestandteil der Arbeit vom Amt für Soziales dar. Mitunter gibt es in den Ortsverwaltungen auch direkt als "Heimaufsicht" bezeichnete Institutionen oder Behörden.