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Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten wird durch das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) geregelt. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung für Menschen, die sich in persönlichen Notlagen befinden. Diese Art der Unterstützung wird unabhängig vom Einkommen erbracht. Personen, die die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Anspruch nehmen, können beispielsweise Haftentlassene oder auch verhaltensgestörte junge Menschen sein, für die die Kinder- und Jugendhilfe nicht in Betracht kommt.