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Fragen zur Grundsicherung werden durch die zuständigen Sozialämter der Gemeinden und Städte beantwortet.
Bei der Grundsicherung handelt es sich um eine Sozialleistung, welche die Sicherstellung des Lebensunterhaltes als Ziel hat. Unterschieden wird im Allgemeinen zwischen der Grundsicherung der Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter, Grundsicherung bei der Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie einer Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld). Diese richten nach unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern. Neben dem Sozialamt kann daher auch die Agentur für Arbeit Auskünfte rund um die Grundsicherung erteilen.