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Grundsätzlich können nur volljährige Personen, die also das 18. Lebensjahr vollendet haben, diese Form der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Zum einen kann man, wenn man die Altersgrenze erreicht hat, die Grundsicherung im Alter beantragen. Auf diesem Wege soll der so genannten Altersarmut vorgebeugt werden. Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung kann beantragt werden, wenn man dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sein sollte. Wer also entweder die Altersgrenze überschritten hat oder eine Erwerbsminderung besitzt, der kann regelmäßig die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen.