 | Wo kann ich mich über Hilfen zum Lebensunterhalt beraten lassen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Hierfür ist das Sozialamt des jeweiligen Wohnorts zuständig.
Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen oder dem eigenen Vermögen bestreiten kann, für den kommt unter Umständen die Beantragung der Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht. Die Sozialleistung beinhaltet regelmäßig:
- Einen festen Regelsatz zur Grundsicherung
- Kosten für eine angemessene Wohnung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge
- Einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattung Wohnung)
Auskünfte zur Beantragung, zur Höhe und Dauer der Zahlung sowie Allgemeines zur Hilfe zum Lebensunterhalt erteilt das zuständige Sozialamt.