 | Was steht im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das SGB XII beinhaltet die Vorschriften für Sozialhilfe in Deutschland und ist als Nachfolger des Bundessozialhilfegesetzes anzusehen. Im Zwölften Sozialgesetzbuch stehen die Vorschriften und Definitionen zu zahlreichen Themen. Besonders die Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Gesundheit, Pflege, Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und anderer Lebenslagen sind für viele Menschen, die Sozialleistungen beziehen möchten, wichtig. Ebenso stehen ausführliche Erläuterungen zu den Bestimmungen rund um Grundsicherung im Alter/ bei Erwerbsminderung und Eingliederungshilfe im SGB XII.