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Die Blaue Karte EU gilt sachlich als eine Form des elektronischen Aufenthaltstitels. Auch als „EU Blue Card“ bekannt, soll dieses Dokument insbesondere hochqualifiziertem Personal aus einem Drittstaat den Aufenthalt in der EU ermöglichen. Beispielsweise sollen auf diesem Wege Forschungsaufenthalte im EU-Raum erleichtert werden. Als rechtliche Grundlage gilt in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union. Auch das Aufenthaltsgesetz bildet eine gesetzliche Basis für die Blaue Karte EU. Zu den genauen Voraussetzungen zur Erteilung der Blauen Karte EU kann die Ausländerbehörde informieren.