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Im September 2011 wurden die meisten Aufenthaltstitel auf eine elektronische Verfahrensweise umgestellt. Die Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts war jedoch nicht Teil der damaligen Umstellung, sodass auch aktuell noch die Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts normalerweise in Papierform ausgestellt wird (Stand: 07/2013). Somit unterscheidet sich die Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts beispielsweise von der Niederlassungserlaubnis, welche zwar ebenso ein nationales Daueraufenthaltsrecht bestätigt, aber als üblicher Aufenthaltstitel auf die elektronische Form umgestellt wurde.