 | Welche Behörde ist für die Ausstellung von Niederlassungserlaubnissen zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Niederlassungserlaubnis stellte eine Form des Aufenthaltsstatus dar. Diese Form des unbefristeten Aufenthaltstitels wird gesetzlich im Allgemeinen durch das Aufenthaltsgesetz und die Zuwanderungsgesetze geregelt. Mit Ausländer- und Zuwanderungsangelegenheiten, ebenso wie Asylverfahren, ist im Allgemeinen die Ausländerbehörde betraut. Dieses Amt kümmert sich um die Verfahren zur Erlangung von Aufenthaltstiteln und ist demnach vielerorts für die Erteilung bzw. Ausstellung von Niederlassungserlaubnissen zuständig. Nicht selten sind die Ausländerbehörden auf Ebene der größeren Städte oder auf Kreisebene ansässig. Die Kontaktdaten der zuständigen Ausländerbehörde kann man auf ortsdienst.de einsehen.