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Das Einbürgerungsverfahren ist in der Bundesrepublik Deutschland mit Kosten verbunden. Für die entsprechende Antragstellung wird eine Gebühr bis zu 255 Euro pro Person fällig; für Kinder ohne eigenes Einkommen fällt im Rahmen der Miteinbürgerung ein geringerer Betrag an. Je nach Bundesland und Region können die Kosten für das Einbürgerungsverfahren voneinander abweichen.
Für die Antragstellung ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular nebst allen erforderlichen Unterlagen/ Nachweisen (z.B. Identitätsnachweise, Bescheide, Sprachzeugnisse) einzureichen. Die Dauer des Einbürgerungsverfahren kann einige Wochen betragen.