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Seit dem 1. Januar 2000 ist das Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten, das die Rahmenbedingungen rund um die deutsche Staatsbürgerschaft regelt. Wessen Eltern nicht-deutscher Herkunft sind, aber dennoch in Deutschland geboren wurde, kann zum Beispiel zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden, ob er die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen möchte.