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Die Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts stellt eine amtliche Bestätigung für EU-Bürger bzw. für Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums dar, welche über das dauerhafte Aufenthaltsrecht in Deutschland Aufschluss gibt. Als übliche Voraussetzungen zur Erteilung der Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts gelten beispielsweise die fünfjährige Erwerbstätigkeit auf selbständiger oder Arbeitnehmerbasis, wobei kurze Zeiten der Arbeitslosigkeit als unschädlich gelten. Der Grundgedanke dieser Daueraufenthaltsbescheinigung basiert auf der früheren Freizügigkeitsbescheinigung. Man kann sich über die Formalitäten wie Antragstellung, Erwerb und Verlust des Daueraufenthaltsrechts bei der Ausländerbehörde informieren.