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Wer beispielsweise auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt, verliert automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Unter Umständen ist der Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit – mithilfe der zuständigen Auslandsvertretung – allerdings möglich. Außerdem können Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten. Hier ist eine entsprechende Genehmigung über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vorab einzuholen. Wer im Ausland freiwillig in den Dienst von Streitkräften etc. tritt, verliert ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit.