| Nimmt die Ausländerbehörde die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen vor?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Im Allgemeinen können all jene Personen, die im Ausland eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert haben, einen Antrag auf Anerkennung ihres Berufsabschlusses im Ausland stellen. Normalerweise spielen hierbei die Staatsangehörigkeit oder das Vorhandensein einer Aufenthaltserlaubnis keine Rolle. Man stellt den Antrag in der Regel bei der zuständigen Landesbehörde oder der Kammer (z. B. Handwerkskammer). Informationen zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen bieten meist sowohl die kommunalen Behörden als auch das Bundesamt für Migration für Migration und Flüchtlinge sowie regionale Beratungsstellen.