 | Ist die Ausländerbehörde das einzige Amt, das sich mit Arbeitserlaubnissen beschäftigt?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Erteilung von Arbeitserlaubnissen zählt zu den regelmäßigen Aufgaben der Ausländerbehörde. Darüber hinaus nimmt die Ausländerbehörde normalerweise beratende Funktionen zu Themen wie der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, der Blauen Karte EU oder Arbeitgebern wahr. Insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitserlaubnissen arbeitet die Ausländerbehörde normalerweise eng mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Oftmals ist ein internes Zustimmungsverfahren zur Erteilung der Arbeitserlaubnis notwendig. Nähere Informationen können sowohl die Ausländerbehörden als auch die Arbeitsagenturen erteilen.