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Unter der Fiktionsbescheinigung versteht man im Allgemeinen den Nachweis eines vorläufigen Aufenthaltsrechts in Deutschland. In der Regel kann die Fiktionsbescheinigung nur bei Personen Anwendung finden, die keine europarechtliche Freizügigkeit besitzen. Die Ausländerbehörde kann eine solche Fiktionsbescheinigung für den Zeitraum erteilen, in dem das Antragsverfahren auf die Erteilung oder die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis noch läuft. Demnach kann man sich bezüglich Fragen zur Fiktionsbescheinigung normalerweise an das zuständige Amt für Ausländerangelegenheiten wenden.