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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Nimmt die Ausländerbehörde die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen vor?

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Im Allgemeinen können all jene Personen, die im Ausland eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert haben, einen Antrag auf Anerkennung ihres Berufsabschlusses im Ausland stellen. Normalerweise spielen hierbei die Staatsangehörigkeit oder das Vorhandensein einer Aufenthaltserlaubnis keine Rolle. Man stellt den Antrag in der Regel bei der zuständigen Landesbehörde oder der Kammer (z. B. Handwerkskammer). Informationen zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen bieten meist sowohl die kommunalen Behörden als auch das Bundesamt für Migration für Migration und Flüchtlinge sowie regionale Beratungsstellen.

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