 | Wie ist das gängige Verfahren, um ein Visum zu bekommen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Wer zum Beispiel als Tourist oder Geschäftsreisender in ein anderes Land reist, in welchem Visumspflicht besteht, wendet sich rechtzeitig vor der Einreise an die zuständige Auslandsvertretung/ Botschaft des jeweiligen Landes. Unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen wird das Visum dann vor Ort beantragt – die Erteilung dauert unter Umständen einige Tage bis Wochen.
Soll im Ausland einer Tätigkeit nachgegangen werden, so sind für die Ausstellung des Visums in der Regel gesonderte Unterlagen vorzulegen. Für ein Arbeitsvisum in der Bundesrepublik können das sein:
- Angaben zur Qualifikation
- Angaben zur beabsichtigten Tätigkeit (Arbeitsplatzangebot, Stellenbeschreibung, vorliegender Arbeitsvertrag)
- Angaben zur Unterkunft (Mietvertrag)
- Gültige Identitätsdokumente
Das Arbeitsvisum wird durch die Auslandsvertretung erst dann erteilt, wenn die zuständige Ausländerbehörde zugestimmt hat. Dieses Prozedere kann unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen.