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Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt einen Nicht-EU-Bürger zum Aufenthalt ohne bestimmten Zweck in der Bundesrepublik Deutschland. Die trifft teilweise auch auf Fragen des Asylrechtes zu. In der Regel sind diese Aufenthaltstitel befristet. Beantragen kann man die Aufenthaltserlaubnis nur, wenn man länger als drei Monate in Deutschland bleibt und schon beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) seinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet hat. Zumeist sind dem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis auch Kranken-versicherungsnachweis, Reisepass, zwei Passfotos, Meldebestätigung, finanzielle Nachweise, Gesundheitszeugnis und Führungszeugnis beizufügen. Studenten und Arbeitnehmer sowie Selbständige müssen noch zusätzliche Unterlagen bereithalten.