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Egal ob bei Bewerbungen oder zur Vorlage bei öffentlichen oder privaten Institutionen: Ein polizeiliches Führungszeugnis ist ein gängiger Nachweis, den man bei der zuständigen Meldebehörde bekommen kann. Für einen entsprechenden Auszug aus dem Melderegister (das z.B. strafgerichtliche Verurteilungen, Verwaltungsakte oder Vermerke beinhaltet) muss die betreffende Person mindestens 14 Jahre als sein. Der gebührenpflichtige Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist unter Vorlage eines Identitätsnachweises bei der Meldebehörde zu stellen.