| Was ist der Unterschied zwischen dem privaten Führungszeugnis und dem Behördenführungszeugnis?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das Führungszeugnis hat grundlegend den Zweck, Auskunft über eventuelle Verurteilungen oder Eintragungen in das Strafregister geben zu können. Das behördliche Führungszeugnis kann allgemein als ausführlicher als das private/ einfache Führungszeugnis charakterisiert werden. Es gibt normalerweise nicht nur Auskunft über strafrechtliche Eintragungen, sondern auch über Entscheidungen von Verwaltungsbehörden. Beispielsweise können der Widerruf einer Gewerbeerlaubnis oder eines Waffenscheins sowie geringfügige Erstverurteilungen zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen aus dem behördlichen Führungszeugnis entnommen werden. Man kann sich bei der Meldebehörde, wo man das Behördenführungszeugnis beantragt, zu den inhaltlichen Details des erforderlichen Führungszeugnisses informieren.